Möchte man als Radfahrer von Geesthacht Richtung Süden fahren, so wird man zwangsläufig an der langen Brücke landen, über die die B404 die Elbe und den dort parallel verlaufenden Schleusenkanal quert. Möglicherweise freut man sich zunächst darüber, dass von Seiten des Baulastträgers auch an Radfahrer gedacht wurde und beidseitig der Fahrbahn Radwege über die Brücke führen. An der Nordseite der Brücke wird diese Freude allerdings schnell gedämpft. Ein Zeichen 442 weist einem die Richtung zur Auffahrt auf den Radweg über die Brücke, der Weg selbst ist mit einem Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert. Ein Radweg soll es nach Ansicht der zuständigen Behörde aber wohl doch nicht sein, denn Radfahrer werden per Zusatzzeichen 1012-32 zum Absteigen aufgefordert und mutieren damit zwangsweise zum Fußgänger.
So haben sie es immerhin etwas einfacher mit der starken Steigung, die zu überwinden ist. Ferner laufen auch sportliche Fahrer nicht Gefahr, in der engen 180°-Kurve etwa nach der Hälfte der Auffahrt ins Geländer zu knallen. Die Abfahrt der Gegenfahrbahn von der Brücke ist genauso gestaltet, hier birgt die enge Kurve folglich eine echte Gefahr.
Die Wegführung und die bauliche Ausführung illustrieren wieder einmal aufs Deutlichste, welchen Stellenwert der Radverkehr vielerorts genießt. Der motorisierte Verkehr wird komfortabel, sicher und zügig geführt, der Radverkehr dagegen wird auf Wege verwiesen, die offensichtlich ausschließlich auf die Belange von Fußgängern ausgerichtet sind.
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Nachtrag: Die Stadt Geesthacht hat auf die Pannenflicken-Nominierung reagiert und wie folgt Änderungen angekündigt: "Dieser "Radweg" stammt noch aus den 50´iger Jahren, als die Schleuse und damit verbunden auch die Querung der Elbe gebaut wurden. Die bauliche Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck. Da ich für die Anordnung der Beschilderung verantwortlich bin, habe ich mir die Situation angesehen. Ihre Beanstandung kann ich nur teilen, sodass die Zusätze “Radfahrer absteigen“ abgebaut werden. An der Abfahrt verbleibt das VZ 103-20 (Kurve rechts) als Warnung bestehen."
Wir meinen: Für ihre zügige Reaktion hat die Stadt Geesthacht ein Lob verdient, ebenso für die angekündigte Änderung der Beschilderung (wobei in Anbetracht der Gefährlichkeit des Weges für Radfahrer möglicherweise ein Zeichen 239 "Gehweg" mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" die bessere Wahl gewesen wäre). Der bemängelte Weg wird durch die Beschilderungsänderung leider nicht besser, aber dafür kann die Stadt Geesthacht mangels Zuständigkeit nichts. Mal schauen, ob der schleswig-holsteinische Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in irgendeiner Form reagiert.
Nachtrag II: Die Stadt Geesthacht hat ihre Ausführungen wie folgt präzisiert: "in Absprache mit dem Landesbetrieb sind die Anschlussstellen für Fußgänger und Radfahrer verboten. Dies betrifft die gesamte B 404 von der A 25 bis Niedersachsen und dort auch weiter bis zur A 39. Im Bereich der Schleusenbrücke befahren ca. 29.000 Fahrzeuge täglich, davon ein hoher Anteil Schwerlastverkehr, diese Strecke. Aus Sicherheitsgründen werden die beiden oben genannten Gruppen ausgeschlossen.
Im Übrigen sehe ich Ihren Vorschlag, Gehweg Radfahrer frei, auch als kontraproduktiv. Dann könnte der Radfahrer die Straße nutzen und würde zur Anschlussstelle fahren und dort ein VZ 254 / 259 (Verbot für Radfahrer / Fußgänger) vorfinden. Ebenso ist davon auszugehen, dass der Radfahrer an der Abfahrt ebenso stürzen kann. Hier sollte das VZ 103-20 (Kurve rechts) als ausreichend angesehen werden, insbesondere da auch ein Radfahrer seine Fahrbahn betrachten und nicht "kopflos" dahinradeln sollte"
Diesen Ausführungen hat sich uns gegenüber auch der Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein angeschlossen: "die Stelle kenne ich, ist eine Sünde aus den 70/80iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Betrifft die steile Brückenauffahrt und eine Kehre, die beim Verbleib im Sattel fortgeschrittene akrobatische Fähigkeiten verlangt. Raum für eine Aufweitung ist nicht vorhanden. Trotz bestens Willens des Baulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde war auf einer Verkehrsschau, zu der auch ich eingeladen war, ad.hoc. keine vertretbare Lösung der Problems gefunden worden."