[Auszeichnungstext der Urkunde]
Die Auszeichnung wird dem Landkreis St. Wendel zusammen mit der Tourist-Info Bostalsee verliehen, die augenscheinlich den Radverkehr auf besonders schmutzige Art vom Fußgängerverkehr fernhalten wollen.
Am malerischen Bostalsee haben sie die Verkehrsplaner auf besonders dreiste Art dazu entschieden, den Radverkehr auf über Schottermatschwege in den Wald zu befördern. Nicht nur in Fahrtrichtung, sondern auch in Gegenrichtung linksseitig möchte man den Radverkehr auf dem unfachmännisch abgetrennten Gehweg blockieren. Eine Trennung dieser Art ist gemäß den Vorschriften nicht zulässig. Wegbeschaffenheiten und teilweise auch Wegbreiten sind indiskutabel und geradezu erniedrigend. Hier wird man zu zivilem Ungehorsam gezwungen.
Es werden nicht nur sämtliche Vorraussetzung zur Anlage von Radverkehrsanlagen missachtet, auch die Beschilderungen sind rechtlich nicht haltbar. Zudem kann man erahnen: Radfahrer missachten diese Gängelung natürlich zuhauf, demnach ist niemandem geholfen.
Unsere Bitte an den Landkreis St. Wendel und die Tourist-Info: Schauen Sie, dass auch Radfahrer für sie geeignete Wege angeboten bekommen und grenzen Sie sie nicht aus. Bis dahin könnten Sie Schilder mit "Fußweg - Kombination Fahrrad frei" (Zeichen 239 und 1022-10) anbringen, dann ist nur Langsamfahren zulässig. Mountainbiker und Schlammfreunde könnten weiterhin den Waldpfad benutzen.
[ursprünglicher Nominierungstext und Link]
Wunderschön gelegen am Bostalsee führen die perfekt angelegten Wege am Seeufer entlang. Radfahrer sind hier jedoch nicht erwünscht. Sie werden mit deutlichen Kennzeichnungen auf ungeeignete Wege "abgeschoben".Für weitere Detailbeschreibungen und eine vergrößerte Darstellung bitte auf die Bilder klicken!