Im Norden von Nordrhein-Westfalen im Kreis Steinfurt liegt die Gemeinde Recke, in der die Straßenverkehrsordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift sehr eigenwillig interpretiert zu werden scheinen. Durch eine kleine Siedlung sowie das angrenzende kleine Gewerbegebiet im Ortsteil Steinbeck zieht sich eine einseitige Radwegstrecke entlang der Sträßchen Wiesengrund, Haarstraße, Kanalstraße und Allhornstraße. Diese sind allesamt mit dem Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) benutzungspflichtig beschildert, zumeist sogar in beiden Fahrtrichtungen, obwohl sie dafür teilweise viel zu schmal sind.
In Anbetracht des geringen Verkehrsaufkommens, aus dem wohl kaum außerordentliche Gefahren für den Radverkehr hergeleitet werden können, sind die Benutzungspflichten schon in einer Richtung nicht gerechtfertigt. Die zuständige Behörde, das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt, ignoriert zusätzlich aber auch die VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO, wo unter II.1 festgestellt wird: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden" sowie zumindest in der Haarstraße auch die in der VwV-StVO geforderte Mindestbreite von 2,50 Metern, ohne die eine Benutzungspflicht auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg nicht angeordnet werden darf. Die Benutzungspflicht ist somit eindeutig rechtswidrig und setzt Radfahrer und Fußgänger vollkommen unnötigen Gefahren auf dem viel zu schmalen Weg aus.
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Nachtrag: Im Gegensatz zu vielen anderen Verwaltungsbezirken in unserem Lande nimmt man im Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt die Belange des Radverkehrs ernst und befasst sich zeitnah mit Meldungen zu unsinnigen und gefährlichen Radverkehrsführungen. Wie schon im Zuge der letztjährigen Pannenflicken-Nominierung von Lienen wurden innerhalb weniger Wochen eine Verkehrsschau angesetzt und anschließend Ab- bzw. Umschilderungen angeordnet. Lediglich in der Allhornstraße wurde die Benutzungspflicht aufgrund der sehr schmalen Fahrbahn auf der Brücke in einer Richtung beibehalten. Wir meinen: Ebenso wie letztes Jahr hat der zuständige Sachbearbeiter für sein Engagement ein dickes Lob verdient!