Wenn es nicht so traurig wäre könnte man die Benutzungspflicht auf dem schmalen Wegelchen entlang der Lindenstraße in Emsdetten für einen Scherz der zuständigen Straßenverkehrsbehörde halten. Leider mussten wir in der Historie des Pannenflickens aber schon oft die Erfahrung machen, dass viele Behörden solche Benutzungspflichten hartnäckig verteidigen. Ob auch hier von der zuständigen Behörde wider besseres Wissen die StVO und die zugehörige Verwaltungsvorschrift sträflich ignoriert werden wird sich zeigen, wenn sie von uns über die Pannenflicken-Nominierung informiert wird.
Selbst dem unbedarftesten Zeitgenossen dürfte klar sein, dass auf diesem untergeordneten Sträßchen dem Radverkehr nie und nimmer eine außerordentliche Gefahr droht. Das Fahren auf der Fahrbahn darf ihm daher nicht verboten werden. Ferner spotten Breite und Zustand des benutzungspflichtigen Wegelchens jeder Beschreibung und der Weg ist dermaßen weit von den Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO entfernt, dass dort selbst bei einer besonderen Gefahrenlage auf der Fahrbahn niemals eine Benutzungspflicht angeordnet sein dürfte. Nicht für eine Fahrtrichtung und schon gar nicht für beide Fahrtrichtungen.
Die Beschilderung muss daher ersatzlos entfernt werden.
Google-Maps-Link zur Örtlichkeit
Nachtrag: So schnell und vorbehaltlos kann es gehen. Am 21.11.2014 hatten wir die Stadt Emsdetten über die Pannenflicken-Nominierung informiert und bereits am 11.12.2014 informierte uns der Bürgermeister über die erfolgte Abschilderung. Neben einem "Beweisfoto" übermittelte er auch das im Jahr 2014 erarbeitete Radverkehrskonzept. Die Initiative Cycleride revanchiert sich mit einem ein herzliches Dankeschön nach Emsdetten und freut sich, wieder einen Kandidaten für den diesjährigen Pannenflicken aus der Wertung nehmen zu können. Hier die wesentlichen Inhalte des Schreibens aus Emsdetten:
"Selbstverständlich haben wir Ihre Meldung ernst genommen und die Beschilderung direkt entfernt. Als "Beweise" erhalten Sie ein Foto vom gleichen Standort als auch die entsprechende Stellungnahme (s.u.) an die Lokalzeitung Emsdettener Volkszeitung. Insofern bitte ich um Löschung aus der Negativdatei.
Emsdetten ist eine gewachsene Fahrradfahrerstadt mit rund 350 km befestigen Rad- und Wirtschaftswegen und zudem weiteren innerstädtischen Querverbindungen, die die Wege der Radfahrer in der "Stadt der kurzen Wege" weiter verkürzen. 37 % der innerstädtischen Wege werden mit dem Rad zurückgelegt. Dieser Anteil ist sowohl im gesamtdeutschen Durchschnitt als auch im Vergleich zu anderen Städten im Kreisgebiet besonders hoch (Kreis Steinfurt 26 %). 54 % der Einwohnerinnen und Einwohner Emsdettens nutzen das Fahrrad täglich – das ist kreisweit der Spitzenwert.
Allerdings sind das Wegenetz, als auch die Beschilderung, historisch gewachsen und entsprechen nicht immer den heute gültigen Regeln. Um den Radverkehr zukunftsfähig auszugestalten und solchen Nominierungen, wie die des Negativpreises "Pannenflicken" aus den Weg zu gehen, hat die Stadt Emsdetten ein Radverkehrskonzept erarbeiten lassen. Dieses Konzept soll noch im Dezember 2014 durch den Rat der Stadt Emsdetten verabschiedet werden. Ziel ist, dass die Verwaltung die Inhalte dieses Konzeptes im Sinne eines Fachbeitrags bei der zukünftigen Verkehrsplanung berücksichtigt. Damit wird der Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität jetzt als auch zukünftig Rechnung getragen. In akribischer Arbeit hat das Büro Planersocitetät aus Dortmund sämtliche Alltagsrouten analysiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auch der oben angesprochene Streckenabschnitt wurde von den Gutachtern bewertet."
Stellungnahme der Stadt Emsdetten an die Emsdettener Volkszeitung vom 26.11.2014:
"Bei dem betreffenden Radweg handelt es sich um einen Streckenabschnitt, der im Rahmen der „Regionale 2004 Rechts und Links der Ems“ als Teil des EmsRadweges erstellt worden ist. Die Breite dieses Radwegeabschnittes konnte aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Flächen nur in dieser Breite ausgebaut werden. Dennoch war die Stadt damals der Auffassung, dass auch ein solcher schmaler Radweg an dieser Stelle für den Radverkehr vorteilhaft wäre.
Die Beschilderung von Radwegen ist auch im aktuellen Radverkehrskonzept thematisiert worden. Darin ist auch das von der Initiative angesprochene Teilstück enthalten. Die Gutachter sprechen sich darin ebenfalls für eine Entfernung der betreffenden Radwegbeschilderung aus. Die Sachlage ist darauf nochmals von der Verwaltung überprüft worden. Ergebnis ist, dass – nach der gegenwärtigen Rechtsprechung – eine benutzungspflichtige Radwegebeschilderung aufgrund der fehlenden Breite des Radweges nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Stadtverwaltung wird die betreffende Radwegeschilderung deswegen kurzfristig entfernen."