Auf der Solmsstraße in Frankfurt gilt auf der Fahrbahn teilweise Tempo 30, Durchgangsverkehr findet laut Aussage des Einsenders dieses Pannenflicken nicht statt. Eine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr sucht man daher vergeblich. In westlicher Richtung wird der Radverkehr dennoch per Zeichen 241 auf einen Hochbord-Weg gezwungen, obwohl er dort zusätzlichen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt ist.
In Gegenrichtung gibt es keinen benutzungspflichtigen Weg, hier darf der Radfahrer die sichere Fahrbahn befahren. Es wäre interresant zu erfahren, mit welcher Argumentation die zuständige Behörde in westlicher Richtung eine außerordentliche Gefahrenlage als Voraussetzung für die Benutzungspflicht postuliert, die in östlicher Richtung auf wundersame Weise nicht vorhanden ist.
Laus Aussage des Einsenders ist die Situation der zuständigen Behörde seit mehreren Jahren bekannt. Abgesehen von vertröstenden Aussagen ist bisher aber nichts geschehen.
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Nachtrag: Kurz nach der Verleihung der Pannenflicken-Auszeichnung hat uns das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt über die Aufhebung der bemängelten Benutzungspflicht informiert und Bilder des Straßenzuges nach der Abschilderung übermittelt:
"Interessiert haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Frankfurt am Main dieses Jahr auf dem vierten Platz des "Pannenflicken" gelandet ist. Leider haben sich die Aktivitäten unseres Amtes hinsichtlich der Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht in der Solmsstraße mit der Prämierung überschnitten, so dass wir Ihnen erst jetzt mitteilen können, dass die Verkehrszeichen 241 "bereits" gestern entfernt wurden (siehe beigefügte Fotos).
Als Radfahrbüro setzen wir uns in Abstimmung mit dem ADFC und der Polizei mit der Überprüfung der bestehenden Benutzungspflichten im Stadtgebiet auseinander (siehe Artikel). Leider ist uns bei der Priorisierung die in der Tat "einfache Solmsstraße durchgerutscht", so dass längere Zeit nichts passiert ist, obwohl weder aufwändige Umprogrammierungen von Lichtsignalanlagen noch bauliche Maßnahmen oder Markierungen erforderlich waren.
Am 13.1.2015 ging dann bei uns über die Meldeplattform Radverkehr ein Hinweis ein, uns doch mal um die Solmsstraße zu kümmern, woraufhin wir aktiv wurden.
Heute erhielten wir schließlich von den zuständigen Kollegen die Auskunft, dass die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufhebung der Benutzungspflicht gestern ausgeführt wurde. Da wir inzwischen Anfragen von der Presse erhalten, wäre es hilfreich, wenn Sie Ihre Internetseite kurzfristig hinsichtlich des neuen Sachstandes (Vollzugsmeldung) aktualisieren könnten.
Vielen Dank im Voraus!"
Wir meinen: Zwar erfolgte die Abschilderung erst nach der Preisverleihung, aber letztlich zählt das Resultat. Ferner ist das vorbehaltlose Eingestehen des Versäumnisses erfrischend ehrlich und und hebt sich damit in erfreulicher Weise von dem hinhaltenden Taktieren vieler anderer Städte und Gemeinden ab. In Verbindung mit dem vom Radfahrbüro verlinkten Artikel und der Meldeplattform legt dies den Schluss nahe, dass in Frankfurt nachhaltig an der Entwicklung in Richtung zeitgemäßer und zukunftsweisender Rahmenbedingungen für den Radverkehr gearbeitet wird.
Für die zwar späte, dann aber kurzfristig umgesetzte Aufhebung der bemängelten Benutzungspflicht übermittelt die Initiative Cycleride ein herzliches Dankeschön nach Frankfurt!