In der beschaulichen gemeinde Ringleben im Kyffhäuserkreis führt die L1172 als Durchgangsstraße durch den Ort. Von Osten kommend scheinen auf einer Strecke von etwa 180 Metern für den Radverkehr ganz außerordentliche Gefahren auf der Fahrbahn zu existieren, die es weder im Verlauf davor, noch im Verlauf danach gibt. Denn der Radverkehr wird für dieses kurze Stück auf einen per Zeichen 240 benutzungspflichtigen Weg gezwungen, während er davor und danach die sichere Fahrbahn befahren darf.
Zu allem Überfluss sind sowohl der Weg als auch die Auffahrt in teilweise miserablem Zustand. Wir meinen: Die Benutzungspflicht ist nicht nur unnötig, sondern auch rechtswidrig und muss daher umgehend aufgehoben werden.
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Nachtrag: Bei dieser Pannenflicken-Nominierung tut sich bislang wenig. Die bisher einzige Reaktion ist die des Landkreis Kyffhäuserkreis, in der mitgeteilt wird, dass der Landkreis nicht zuständig ist: "Nach Prüfung des Sachverhaltes möchte ich Ihnen mitteilen, dass für diesen Wegeabschnitt der Landkreis Kyffhäuserkreis nicht zuständig ist. Der Radweg ist auch nicht Bestandteil des Unstrut-Werra-Radweges. Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde oder den Straßenbaulastträger der nebenliegenden Straße."
Für die Rückmeldung dankt die Initiative Cycleride dem Landkreis Kyffhäuserkreis. Schön wäre es, wenn sich auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde äußern würde. An fehlendem Informationsfluss kann es jedenfalls nicht liegen, denn neben dem Landkreis hatten wir auch die Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern über die Nominierung informiert.