Kommt man von Süden auf der B86 in den Ortsteil Oberröblingen von Sangerhausen, so befand man sich zunächst auf einem rechtsseitigen Radweg. Kurz nach dem Ortseingang endet der rechtsseitige Weg und über eine Fußgängerampel wird man auf einen linksseitigen Weg mit Benutzungspflicht geleitet. Wohlgemerkt, wir befinden uns im Ort und die Gefährlichkeit linksseitiger Radwege innerorts ist hinlänglich bekannt. So bekannt, dass selbst die Verwaltungsvorschrift zur StVO entschieden von linksseitigen Wegen abrät:"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden". Aber damit nicht genug, der linksseitige Weg endet nach nur 200 Metern in einer unübersichtlichen Kurve.
Es wäre interessant zu erfahren, welche außerordentlichen Gefahren die zuständige Behörde für den Radverkehr auf der Fahrbahn sieht, die es rechtfertigt, die Radfahrer zweimal in kurzer Folge dem Risiko einer Fahrbahnquerung auszusetzen.
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