Auf der Straße "Esplanade" in Ingolstadt gilt Tempo 30, das Verkehrsaufkommen dürfte auch in Anbetracht des angrenzenden Busbahnhofs überschaubar sein. Die Fahrbahn verläuft gerade und übersichtlich. Dennoch sind die in beiden Richtungen parallel verlaufenden Hochbordwege für den Radverkehr benutzungspflichtig beschildert. Außerordentliche Gefahren für Radfahrer auf der Fahrbahn sind beim besten Willen nicht zu erkennen, ferner sind die Wege größtenteils viel zu schmal und entsprechen nicht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Wir meinen: die Benutzungspflicht ist rechtswidrig und muss umgehend entfernt werden.
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Nachtrag: Die Stadt Ingolstadt hat über ihren Pressesprecher wie folgt auf unsere Information zur Pannenflicken-Nominierung reagiert: "Die Unfallkommission hat sich aufgrund Ihres Schreibens speziell mit der Esplanade (erneut) befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Radwegbenutzungspflicht nicht aufzuheben.
Auf der Esplanade, auf der punktuell 30 km/h angeordnet sind, verkehren durch den angrenzenden Zentralen Omnibusbahnhof sehr viele Busse.
Zudem wird der Geh- und Radweg von sehr vielen Schülerinnen und Schülern benutzt, was aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin so beibehalten werden soll."
Wir meinen: Positiv zu vermerken ist, dass man in Ingolstadt aktiv geworden ist und sich nach der Pannenflicken-Nominierung mit der bemängelten Situation befasst hat. Das Ergebnis allerdings kann kaum zufriedenstellen. Die benutzungspflichtig beschilderten Wege genügen nicht den Mindestanforderungen der VwV-StVO, die Benutzungspflicht ist schon allein deshalb rechtswidrig. Auch sehen wir keinen Sicherheitsgewinn für den Radverkehr, denn diesem droht vom Busverkehr in erster Linie Gefahr wenn letzerer in den Busbahnhof ein- oder ausfährt. Auf der Fahrbahn kann der Radverkehr vom motorisierten Verkehr in solchen Situationen in aller Regel besser wahrgenommen werden. Eine besondere Gefahrenlage, die eine weitere Voraussetzung für die Anordnung einer Benutzungspflicht wäre, sehen wir daher ebenfalls als nicht gegeben an.