Im Abschnitt zwischen Nibelungenstraße und Bürgerreuther Straße wäre bei einer Breite von 8 Metern von Fahrbahn und Radstreifen eine Aufteilung wie folgt denkbar:
5,75 m für beide Fahrstreifen, 1,50 m für Schutzstreifen, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen. Dass die beiden Fahrbahnen derzeit breiter als nötig sind, lässt sich gut erkennen, denn die Fahrbahn ist im vorderen Bildbereich breiter als der rechte Linksabbiegestreifen.
Problematisch ist darüber hinaus, dass der Radstreifen keinen Übergang auf die Linksabbiegespur hat oder dass er gleich nach links weitergeführt wird und die Rechtsabbiegespur nicht neu, rechts neben dem Radstreifen entwickelt wird. So müssen Radfahrer komplizierte und schwierige Fahrstreifenwechsel nach links durchführen. Nicht immer ist die Verkehrslage so übersichtlich wie auf dem Bild.
Unser Fazit: Das ganze Konstrukt in der Feustelstraße ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. Ein Radfahrstreifen (erkennbar am Breitstrich, Schutzstreifen haben indes schmale gestrichelte Linien), der keiner ist und die Missachtung sämtlicher Empfehlungen für Radverkehrsanlagen lassen für uns nur eine Forderung zu: Die Markierung komplett entfernen und Radfahrer ganz normal auf der Fahrbahn fahren lassen, oder aber Schutzstreifen nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen vorsehen, wo sicher möglich.