Westlich von Osnabrück kreuzt die L 88 die A 1. Von Westen kommend wird der Radverkehr auf der L 88 - sofern man die Überleitung überhaupt findet - auf einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg geführt, der die Mindestanforderungen nach Vwv-StVO teilweise deutlich unterschreitet, in hoplrigem Pflaster ausgeführt ist und wohl nur sehr selten gereinigt wird. In der Gegenrichtung sieht es kaum besser aus, zudem sind hier kurz nacheinander noch insgesamt vier "Bettelampeln" zu überwinden.
Die Wegeführung ist ein Paradebeispiel dafür, dass eine Entmischung von Rad- und motorisiertem Verkehr häufig nicht zu mehr Sicherheit für den Radverkehr führt, sondern nur zusätzliche Gefahrenpunkte schafft, die dann mit fragwürdigen Maßnahmen (hier: "Bettelampeln") wieder entschärft werden.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat dem Einsender auf seine Anfrage hin mitgeteilt, dass sie die Benutzungspflicht beibehalten möchte und der Baulastträger sieht wohl weder hinsichtlich der Bauart ("fahrtauglicher Zustand") noch der Bettelampeln Handlungsbedarf.
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