Im Ortsteil Grevenbrück der Stadt Lennestadt ist die B 55 im Bereich der Unterführung der Bahnstrecke Hagen-Siegen über eine Strecke von etwa 300 m mittels Zeichen 254 für Radfahrer gesperrt. Anscheinend war man in der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Ansicht, dass Radfahren auf dem kurzen Teilstück extrem gefährlich ist. Daher führt man Radfahrer lieber über eine Fußgängerunterführung, deren Kurvenradien vollkommen fahrraduntauglich sind und die teilweise überhaupt nicht eingesehen werden können. Möchte man als verantwortungsbewusster Radfahrer eine Gefährdung von Fußgängern vermeiden, so kann man die Strecke eigentlich nur schiebend bewältigen.
Dies sieht wohl auch die Straßenverkehrsbehörde so, da die Unterführung mit "Radfahrer absteigen" beschildert ist. Weitere unnötige Gefahren ergeben sich daraus, dass man zum Erreichen der Fußgängerunterführung logischerweise die B 55 verlassen und später wieder auffahren muss. Aus Fahrtrichtung Norden bedeutet dies ein zweimaliges Linksabbiegen, wobei der südliche Kreuzungspunkt nur schlecht einsehbar ist.
Google-Maps-Link zur Örtlichkeit
Vom Einsender gibt es zwei Videos, aus denen die Situation noch wesentlich eindrücklicher als aus den Fotos hervorgeht. Einmal die gesperrte Strecke und dann noch die Radverkehrsführung.
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Nachtrag: Kurz nach dem Aufruf zur Wahl hat die zuständige Behörde die probeweise Aufhebung des Verbots für Radfahrer angekündigt. O-Ton der Behörde: "Nach eingehender Überprüfung der örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse kommt die Straßenverkehrskommission zu dem Ergebnis, die Verbotsbeschilderung für Radfahrer probeweise für ein Jahr aufzuheben. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erkenntnisse (Unfallentwicklung etc.) eine endgültige Entscheidung in der Sache getroffen". Wir meinen: eine zwar vorsichtige Entscheidung, in der Sache aber durchaus lobenswert. Immerhin wird deutlich, dass man in Lennestadt bereit ist, zweifelhafte radverkehrsbeschränkende Anordungen kritisch zu hinterfagen.
Nachtrag II: Nur einen Tag nach der Ankündigung der Abschilderung hat die zuständige Behörde den Vollzug der Maßnahme durch den Baulastträger gemeldet. Vorbildlich!
Nachtrag III: Mittlerweile liegen auch die Bestätigung sowie "Beweisfotos" vom Einsender der Nominierung vor. Die ersten drei Bilder in der Galerie zeigen die Situation nach der Abschilderung.