Leserbrief zum Artikel "Radler und Toleranz"

Ralf Epple, Kohlberg, Initiative Cycleride. Zum Artikel »Toleranz und Rücksichtnahme für Radler« in der Nürtinger Zeitung vom 1. April 2006.

Zur Ergänzung zum Artikel möchte ich noch dazufügen, dass die genannten zwei Meter Mindestabstand von den deutschen Gerichten überwiegend bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten, wie zum Beispiel auf Landstraßen, gefordert werden. Innerorts werden in der Regel 1,5 Meter als ausreichend erachtet.

Viele von uns Radfahrern wären allerdings schon froh, wenn zwischen Lenkerende und Fahrzeugaußenspiegel noch ein Meter verbleiben würde. Denn manche Autofahrer lassen uns nicht einmal 50 Zentimeter, wodurch uns schon der Winddruck des Fahrzeugs gefährlich Richtung Bordstein befördern kann. Das heißt, ein Überholen von Radfahrern, ohne wenigstens die Mittellinie zu überfahren, ist auf den meisten Straßen schlichtweg fahrlässig verkehrsgefährdend. Es verwundert nicht, dass gerade in Nürtingen so viele Radfahrer verbotenerweise auf Fußwegen fahren.

Zu den Radwegen: Hier wollen wir nicht nur, dass diese im in der Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Zustand sind, sondern auch, dass sie nur dann als benutzungspflichtig ausgeschildert werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Eine Gefährdung auf Radwegen ist nicht nur durch (entgegenkommende) Hobbyradler gegeben, sondern vor allem durch Fußgänger und Kinder. Oder durch Hunde - ob angeleint oder nicht.

Zudem werden gerade die Fußgänger ja auch besonders durch Radfahrer gefährdet und wären oft froh, wenn sich die sportlichen Radfahrer auf der Straße bewegen würden, was wiederum den Autofahrern nicht passt. Andersherum gehört eine flanierende Großfamilie auf dem Weg zum fünf Kilometer entfernten Ausflugsziel dann wieder eher auf den Radweg. Die Radverkehrspolitik ist einfach eine komplexe Materie. Unser Programm und Ziele kann man auf unserer Homepage www.cycleride.de ansehen.