Pannenflicken wird Kooperationsprojekt von IC und VSF

Die Initiative Cycleride und der Verbund Service und Fahrrad beschließen Kooperation zum „Pannenflicken“ Negativpreis

Mit dem Wahljahr 2014 werden die Initiative Cycleride (IC) und der Verbund Service und Fahrrad (VSF) den „Pannenflicken“ Negativpreis gemeinsam verleihen. Mit dem „Pannenflicken“ sollen Medien, Kommunen und Behörden auf besonders schlechte Radwege und Radverkehrsführungen, rechtswidrige Beschilderungen und diskriminierende Streckensperrungen hingewiesen werden. Ziel des „Pannenflicken“ Negativpreises ist es, die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung für die berechtigten Belange des Radverkehrs zu sensibilisieren und ihnen deutlich zu machen, dass rechtswidrige oder schikanöse Radverkehrsführungen nicht ohne kritische Reaktion bleiben.

In der Vergangenheit hat die Nominierung oder Verleihung des „Pannenflickens“ häufig bereits eine überzeugende Wirkung gehabt: Die beanstandeten Verkehrsführungen wurden verbessert oder eine illegale Beschilderung zurück genommen. Es gab aber zuweilen auch sehr uneinsichtige Reaktionen der Kommunalpolitik oder aus den Behörden, die deutlich machen, dass die Kenntnis der aktuellen Rechtslage zum Radverkehr noch oft verbesserungsbedürftig ist und es an einer positiven Haltung gegenüber dem Radverkehr offenkundig mangelt.

Aktuell werden die jeweiligen Nominierungen für den „Pannenflicken“ hinsichtlich der Verstöße gegen bestehende Gesetze und Vorschriften sorgfältig beschrieben. Auch die Gefährdungsszenarien werden plastisch dargestellt, damit auch Laien sich ausmalen können, was bei den Nominierten Streckenabschnitten alles passieren kann. Auch Links über Google-Maps sind regelmäßige Bestandteile in den Beschreibungen. So kann sich ein Jeder ein Bild von der tatsächlichen Situation vor Ort machen.

Positiv anzumerken ist, dass der Negativpreis „Pannenflicken“ in einigen Kommunen und Kreisen tatsächlich schon in der Nominierungsphase die zuständigen Behörden reagieren lässt und dadurch einige Nominierungen bereits vor der Wahl in einen ordentlichen Zustand gebracht werden, so dass die Nominierung zurück genommen werden kann. "Keine Lust auf den Pannenflicken" steht es dann beispielsweise in den Zeitungen zu lesen. Besonders hervorzuheben ist hier der Landkreis Steinfurt, in dem die zuständigen Beamten, insbesondere Günter Springer und dessen Vorgesetzte, zeitnah Verkehrsschauen anberaumen und in aller Regel sofort Taten folgen lassen, um bemängelte Wegstrecken in einen rechtlich einwandfreien Zustand zu bringen. Leider ist dieser Landkreis bislang recht einzigartig in Deutschland, obwohl er eigentlich nichts anderes veranlasst, als bestehende Vorschriften zu befolgen. Zum Beispiel sind seit 1998 Radwege grundsätzlich nur noch als Alternativen zur Fahrbahn vorzusehen, die nur in besonderen Ausnahmefällen mit einer Benutzungspflicht versehen werden dürfen, sofern sie sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden.

Die Entscheidung über die Verleihung des „Pannenflickens“ liegt bei den Mitgliedern der Initiative Cycleride sowie bei einer Fachjury, die aus vier namhaften Radverkehrsexperten besteht. Die Fachjuroren sind Paul Bickelbacher (ADFC, FUSS e.V., SRL), Albert Herresthal (VSF-Vorsitzender), Bernd Sluka (VCD-Vorsitzender und Mitglied im ADFC-Fachausschuss) und Dr. Klaus Wörle (Vorsitzender ADFC Regensburg, bekannt durch das Grundsatzurteil BVerwG 3 C 42.09 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 18.11.2010). Weitere Informationen sind der Pannenflicken-Hauptseite zu entnehmen.