
Wir blicken aus dem Ortsende in der Birkenfelder Straße heraus auf die außerörtliche Wegführung. Wir sehen ein Schild mit Radwegbenutzungspflicht, das uns anzeigt, dass hier ein getrennter Rad- und Fußweg vorliegt und Radfahrer den Radweg zu benutzen haben (Fahrbahnverbot).
Natürlich steht das Baustellenschild mit den Zusatzgewichten satt auf dem Radweg, nicht etwa auf dem Grünstreifen und schon gar nicht auf der Fahrbahn.
Der Radweg entspricht zwar gerade so dem erforderlichen Maß von 1,5 m Breite, doch wo bleibt dann der Fußweg? Dafür ist schlichtweg kein Platz vorgesehen bzw. der Weg ist gar nicht vorhanden. Das Schild ist offensichtlich falsch, doch auch für einen gemeinsamen Weg taugt die Breite nicht aus.