
Da sich unmittelbar an der südlichen Straßenseite die Stützmauer des Bahndamms anschließt, blieb dort selbst für einen benutzungspflichtigen Radweg kein Platz mehr. Um den störenden Radverkehr trotzdem von der Fahrbahn entsorgen zu können, musste der Bürgersteig an der Nordseite der Straße auf den kurzen, breiteren Abschnitten als getrennter, auf dem überwiegenden schmalen Teil als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr herhalten.