
Damit wegen des starken Fußgänger- und gegengerichteten Radverkehrs erst gar keine Zweifel an der Eignung dieses schmalen Bürgersteiges für den Radverkehr aufkommen, sah sich die StVB veranlasst, die völlig rechtswidrige Benutzungspflicht noch einmal ausdrücklich per Zusatzzeichen "Fuß- und Radweg benutzen" unter dem blauen Lolli zu wiederholen. Da passt der Spruch "gute Radwege benötigen keine Benutzungspflicht" vortrefflich.