
Dass diese abenteuerliche Konstruktion noch zu keinen gravierenden Unfällen geführt hat, dürfte wohl in erster Linie der äußerst geringen Kfz-Dichte auf der Kreisstraße zwischen Lüder und Bad Bodenteich geschuldet sein. Schwerlastverkehr ist wegen der niedrigen Brückenhöhe ohnehin ausgeschlossen. Fragt sich, warum dann überhaupt ein gemeinsamer Geh- und Radweg erforderlich ist? Um Fußgänger zu gefährden und Unfälle zu provozieren? Die rechtlich unzulässige Radwegbenutzungspflicht muss hier umgehend abgeschafft werden!