
Beginnend in der Petristraße müssen Radfahrer über einen Kantstein auf einen Radweg holpern, der zur Gänze über einen unzureichenden und gefährdenden Belag verfügt. Gebrochene und versackte Gehwegplatten sind für den Radverkehr ungeeignet. Es fehlt natürlich auch die taktile Grenze zwischen dem Fuß- und Radweg. Ein einfacher Pinselstrich reicht nicht aus.
(Ergänzung: Lt. E-Mail vom Tiefbauamt, wurde die B.-Pflicht entfernt und teilweise neu markiert.)