
Die gesamte Siedlung liegt in einer Tempo-30-Zone. Gleichwohl muss sich der Radverkehr hier die Bürgersteige mit den Fußgängern teilen, obwohl diese Regelung gegen Paragraf 45 Absatz 1c Satz 3 StVO verstößt. Die Bilder zeigen die Handeloher Straße und die Straße Am Büsenbach. Der gesetzliche Ausschluss von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen feiert in diesem Jahr übrigens sein zehnjähriges Jubiläum!