
Der Weg soll offensichtlich eine Verbindung zwischen zwei Waldwegen darstellen und es auch Mountainbikern ermöglichen, hier die Lücke zu schließen, ohne auf die Fahrbahn zu müssen. Kann man machen.
Aber Verkehrsplaner, die 2019 noch immer nicht wissen, dass sie deshalb kein Fahrbahnverbot für diese und auch alle anderen Radfahrer ausweisen dürfen, gehören nun endgültig in Rente geschickt. Denn tatsächlich bewegen sich Radfahrer auf der Fahrbahn in einer rechtlichen Grauzone, die für sich rechtliche Nachteile haben kann.
Das Schild muss umgehend entfernt werden.