
An der Stadt Bad Hersfeld sind über 20 Jahre StVO-Änderungen spurlos vorbeigegangen. Schon 2011 gewann die Stadt den Pannenflicken in Gold, weil sie sich keine Gedanken darüber macht, wann sie Straßen für Radfahrer sperren darf. 10 Jahre später ist sie nun erneut nominiert für eine 30m lange Radwegebenutzungspflicht über eine Bushaltestelle in einer Tempo-30-Zone. Dabei regelt § 45, Absatz 1c StVO unmissverständlich: „Die Zonen-Anordnung […] darf nur Straßen ohne […] benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“