
Die neu gestaltete Ritterstraße ist ausreichend breit, damit Radverkehr in beiden Richtungen möglich ist. Das Land Hessen weist in seinen Musterlösungen darauf hin, dass Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen stets freizugeben sind.
https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahren/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Frankenberg setzt diese Empfehlung und die seit mehr als 10 Jahren geltende Vorgabe, der StVO, dass Einbahnstraßen nur bei besonderer örtlicher Gefahrenlage nicht für Radverkehr geöffnet werden dürfen nicht um.