Ampelmast mitten auf dem benutzungspflichtigen gemeinsamen Zweirichtungs(!)Geh- und Radweg und im Kreuzungsbereich zurückgestetze Radwegsfurt, die vom abbiegenden KFZ-Verkehr kaum eingesehen werden kann. Selbst ohne abbiegende Autos und Fußgänger kommen hier zwei sich entgegenkommende Radler nicht gefährdungsfrei aneinander vorbei.