
Blick in Einbahnrichtung. Der rechte Schutzstreifen ist in Anbetracht von Tempo 20 auf der Fahrbahn unnötig bzw. sogar gefährlich. Er fördert das "Revierdenken" mancher Autofahrer und führt Radler suggestiv in gefährliche Nähe zu sich möglicherweise unvermittelt öffnenden Autotüren.