
Dies gilt genauso für die Blumenbeete, die weit in den Weg hineinragen. Begegnungsverkehr ist hier nicht mehr möglich. Selbstverständlich dürfen die Planzungen aber gerne bleiben. Weg muss nur die Benutzungspflicht, denn auf solchen Wegen haben Radfahrer definitiv nichts verloren. Daran ändert auch die mangelhafte Rechtskenntnis der zuständigen Behörde nichts.