
Und Ende Gelände. Nicht nur die Radwegbenutzungspflicht endet hier sondern - rechtlich gesehen - auch die Erlaubnis, überhaupt Rad fahren zu dürfen. Denn ein "Gehweg" mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" oder ein erkennbarer Radweg existiert ab hier nicht mehr. Um vor dem Haltestreifen auf die Fahrbahn zu kommen, müsste man sein Rad über den Bordstein auf die Fahrbahn heben.
Die Besonderheit an dieser Stelle sei den weniger rechtskundigen Radfahrern hiermit erklärt: Eine Radwegbenutzungspflicht = Fahrbahnverbot ist von Rechts wegen nur dann zulässig, wenn eine außerordentliche Gefahrenlage besteht, die das allgemein übliche Maß der Gefährdung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Ab diesem Schild also scheint die Gefährdungslage nicht mehr nur "normal" zu sein, sondern gleich so gering, dass es gar keine Radwege mehr gibt. Wohin lösen sich nur die ganzen gefährlichen Autos so schnell auf?