
Grafik der Beschilderung. Die Kirchheimer Allee ist per Zeichen 306 als Vorfahrtstraße ausgewiesen. Die einmündenden Straßen sind Tempo-30-Zonen, ein Zeichen 205 steht erst unmittelbar vor der Einmündung in die Kirchheimer Allee. Eine Hinweisbeschilderung auf den Radverkehr aus beiden Richtungen fehlt. Der Radweg ist für beide Richtungen per Zeichen 240 benutzungspflichtig beschildert, dem Radverkehr wird in beide Richtungen per verkleinertem Zeichen 205 die Vorfahrt genommen.
Ebenfalls regelwidrig: Die Radwegfurten über die Einmündungen sind fast alle rot markiert. Dies ist aber nicht zulässig, wenn dem Radverkehr per Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.