
Das "da hinten", unmittelbar vor dem Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) ein paar Linien nach rechts weggehen, kann keiner ahnen. Schon gar nicht nachts und bei Nässe. Und der Vollständigkeit halber: Nicht jeder ist so groß wie der rund 2 m große Einsender dieses Bildes. Man kann also davon ausgehen, dass hier bei den meisten Radfahrern die Verwirrung komplett sein dürfte. Denn - Achtung - genau genommen darf ab diesem Schild die weiterführende Straße nicht mehr mit dem Rad befahren werden sondern es besteht Gehweg-Schiebezwang, wenn man hier weitermöchte. Das ist nicht spitzfindig sondern z.B. im Falle eines Unfalls ein gefundenes Fressen für gewiefte Rechtsanwälte.