
Noch mal näher betrachtet.
Was hier wohl im Winter bei Schnee und Eis anzutreffen ist?
Fazit: Die Benutzungspflicht ist rechtswidrig und muss vollständig aufgehoben werden. Es wäre besser, dieser Weg wäre ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Die freuen sich, in Ruhe gelassen zu werden. Notfalls kann der Fußweg auch für Radfahrer freigegeben werden aber sinnvoll ist was anderes. Sicher ist es auch nicht.