Weiterhin der angekündigte, vieldiskutierte Zeitungsartikel. Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass der hier von einer Privatperson gewünschte Zebrastreifen für Radfahrer so nicht praktikabel ist, weil Radfahrer hier keinen Vorrang haben und absteigen müssen.
Fakt ist aber: So kann das nicht bleiben. Allenfalls ein reiner Fußweg mit Freigabe für Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist hier noch vorstellbar, doch man denke bitte auch an Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte.
Unsere Gedanken hierzu:
Es ist einerseits schwierig, optisch schnurgerade verlaufende Radwege sicher mit "Vorrang gewähren"-Schildern aufzustellen, andererseits, adäquate Maßnahmen zur Verdeutlichung einzubauen, die den Radverkehr nicht behindern und gefährden. Bleibt, an den (benannten) Straßen, an denen weniger Kfz fahren als Radfahrer queren, den Kfz-Vorrang aufzuheben. Z.B. in Form von Vorrang-gewähren-Schild, Aufpflasterung auf Radwegniveau zur Verdeutlichung und Geschwindigkeitsabsenkung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufpflasterung
Hier sei allerdings erwähnt, dass bis auf die Messelbergsteige ohnehin schon alle Straßen Tempo 30 aufweisen - oder eben Zufahrten sind. An der stärker befahrenen Straßen könnten dann notfalls Blinksignale zur Verdeutlichung von "Vorrang gewähren (der Straße gegenüber) aufgestellt werden.