
Das Pirmasenser Gartenamt ist nicht nur Mountainbikern auf ihren gar eigenen, amtlich genehmigten(!) Routen gegenüber recht abweisend, sondern Radfahrern im Allgemeinen; das Foto zeigt den Eingang zum Strecktalpark in der Fröhnstraße.
So darf man aufgrund dieser Parkordnung auch den Strecktalpark mit dem Fahrrad nicht befahren, obwohl dort der touristisch beworbene und vor kurzer Zeit eröffnete Dynamikum-Radweg beginnt und endet. Dabei sind die allermeisten Wege derart breit, wie man es sich an vielen benutzungspflichtigen Wegen an Straßen oft nur wünschen könnte!
Die einzige Ausnahme, die man dort im Nachhinein (wohl aufgrund von Elternprotesten) gemacht hat, ist, dass wenigstens Kinder unter 12 Jahren mit ihren Rädern den Strecktalpark (aber auch nur diesen) befahren dürfen.
Mit dem Rad (in der Mittagspause) kurz in den Park? Ist also nicht. Man darf es ja nicht einmal mit hinein nehmen. Abschließen ist auch schwierig - denn es gibt rund um den Park herum keine Stellplätze oder Abstellanlagen; es bliebe nur die Nutzung des Metallzauns.
Fazit: Die Stadtverwaltung sollte unserer Ansicht nach das maßlos übertriebene und unverhältnismäßige Verbot der Fahrrad-Nutzung in den Parkanlagen umgehend aufheben. In der Parkordnung kann man stattdessen von Radfahrern besondere Vorsicht oder zur Not auch Schrittgeschwindigkeit einfordern.
Mehr Hintergründe zu dieser Radfahrer-Diskriminierung findet man hier.