Auf dem Ottendorfer Weg durch Kronshagen Richtung Ottendorf ist der fahrbanbegleitende Weg im Bereich der Kreuzung mit dem Habichtsweg mittels Zeichen 240 als benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg für beide Richtungen (!) ausgewiesen. Es stellt sich die Frage, warum die zuständigen Behörden vor Ort die VwV-StVO ignorieren, die zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 StVO unter II.1 feststellt: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden".
Es kommt aber noch schlimmer: Die Radwegfurt ist im Kreuzungsbereich zurückgesetzt und vom KFZ-Verkehr kaum einsehbar und Ampelmasten stehen im Kreuzungsbereich mitten auf dem benutzungspflichtigen Weg. Falls es hier nicht schon zu Unfällen gekommen sein sollte, so grenzt das an ein Wunder.
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