- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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PM: 10-jähriges Jubiläum StVO-Novelle

Bereits 1998 wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) überarbeitet und die generelle Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Diese Fahrradnovelle sollte Radfahrer zurück auf die sichere Fahrbahn bringen. Die generelle Radwegebenutzungspflicht wurde aufgehoben. Die Radwegebenutzungspflicht darf seither nur noch in Ausnahmefällen durch Zeichen 237, 240 oder 241 StVO angeordnet werden. In vielen Kommunen kam es aber entgegen der Zielsetzung des Gesetzgebers zur Inflation der aufgestellten "Blauschilder". Der benutzungspflichtige Radweg stellt oftmals nicht die Ausnahme, sondern die Regel dar.

In seiner Stellungnahme in der Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Petition der Initiative Cycleride (IC) im Februar 2008 betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Kasparick, dass es in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht mehr gäbe und der Fehler bei den Kommunen läge.Insbesondere das hohe Unfallrisiko auf Radwegen mache ein Umdenken nötig, betont die IC. Häufige Unfallursache seien Abbiegefehler von Kraftfahrzeugfahrern, welche den Vorrang des Radverkehrs auf dem Radweg nicht beachten. Der Radweg befinde sich außerhalb des Sichtfeldes der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Das subjektive Sicherheitsgefühl auf Radwegen täusche über die tatsächlichen Gefahren auf dem Radweg hinweg.Auch zur Disziplinierung jener Minderheit der Radfahrer, die bisher als "Verkehrsrowdys" aufgefallen waren, kann die Verkehrsteilnahme auf der Fahrbahn führen. Wer sich als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bewegen dürfe, werde wohl auch eher auf seine Pflichten achten.Viele Radfahrer, welche die Fahrbahn nutzen, berichten über Pöbeleien anderer Verkehrsteilnehmer oder gar Gefährdung durch "Erziehungsmaßnahmen" wie enges Überholen oder Ausbremsen. Dafür sei - neben der häufigen Fehlplanungen - auch die mangelhafte Aufklärung über die Rechtslage verantwortlich, schlussfolgern die Mitglieder der IC.Die Initiative

Cycleride fordert die Kommunen auf, endlich die geltende Pflicht anzuwenden und die Normen der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zu respektieren. Es sei nicht hinnehmbar, dass das emissionsfreie Verkehrsmittel Fahrrad durch schlechte Radverkehrsführung unattraktiv gemacht werde. Es sei absurd, dass viele Kommunen in verkehrsarmen Straßen rechtswidrig eine Radwegebenutzungspflicht für miserable Radwege anordneten. Selbst in Tempo-30-Zonen sichten Mitglieder regelmäßig "Blauschilder" - eine Kombination, welche die Straßenverkehrsordnung explizit ausschließt.Die Initiative Cycleride setzt sich bundesweit für praxistaugliche Radverkehrspolitik ein. Dazu gehört auch der "Pannenflicken", der jährlich an Städte und Gemeinden verliehen wird, welche trotz Hinweis abenteuerliche oder gar lebensgefährliche Radverkehrsführungen nicht beseitigen oder entschärfen. Die Preisträger werden auf der Homepage der Initiative unter www.cycleride.de veröffentlicht.

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

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Radwege im April 2021 - plus Sandbaustelle

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(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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