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Unnötige Gefährdung von Radfahrern in Beuren
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Beuren
Radwege mit Benutzungspflicht sind innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Linksseitige sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abschüssige Radwege sollten ohnehin nicht angelegt und schon gar nicht mit Benutzungspflichten versehen werden. In besonderen Ausnahmefällen sind Querungshilfen vorzusehen. In Beuren/LKR Esslingen scheint das alles unbekannt, oder - wie üblich - nicht zu interessieren, da Radfahrer auch hier Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse sind, wie schon seit dem dortigen Tunnelbau (der ist nur für Autofahrer) bekannt.
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Es gibt 7 Bilder in dieser Kategorie
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