Erst wenn man nah am Schild ist, sieht man "Radweg Ende"! Das heißt im Klartext (was längst nicht alle wissen): Ab hier ist Radfahren auf Bordsteinniveau verboten für alle über 10 Jahren! Ab hier ist Fahrbahnzwang!
Das heißt aber auch: Es handelt sich um dieselbe Straße mit demselben Geschwindigkeitsniveau (50 km/h) und daraus ist zu schließen, dass sie auf gar keinen Fall so außerordentlich gefährlich ist, dass ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig sein darf. Denn - so gilt es seit mehr als 20 Jahren und stellte das Bundesverwaltungsgericht 2010 erneut klar:
"Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)."
Link zum Bundesverwaltungsgericht
Die Gemeinde Beuren verstößt also schon an dieser Stelle gegen mehrere Vorschriften und Verkehrssicherungspflichten. Aber es geht noch weiter....