Haarsträubende benutzungspflichtige Sonderwege waren in der Historie des Pannenflickens leider regelmäßig zu verzeichnen. Dreistigkeiten wie dieser Weg neben der L591 am östlichen Ortsausgang von Lienen genießen dennoch Seltenheitswert. Man muss sich schon fragen, wes Geistes Kind der Mitarbeiter der Behörde war, der diesen Trampelpfad von schätzungsweise gut einem halben Meter Breite mit einer je nach Wetterlage irgendwo zwischen staubig und matschig angesiedelten Oberfläche zum benutzungspflichtigen Zweirichtungsgeh- und Radweg gemacht hat.
Es dürfte bereits einem einzelnen Radfahrer schwer fallen, sich halbwegs sicher auf dem Weg fortzbewegen. Gegenverkehr möchte man hier ganz gewiss nicht haben. Und wie soll einem Fußgänger hier ohne Gefährdung begegnet oder dieser überholt werden? Noch viel gefährlicher wird es bei ungeübten Radfahrern und insbesondere Kindern.
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben klare Vorgaben gemacht, welche Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht gegeben sein müssen und wie ein Weg dafür beschaffen sein muss. Davon ist dieser Weg so weit entfernt wie ein Waldwirtschaftsweg von einer Autobahn.
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Nachtrag: Die zuständige Behörde hat auf unsere Information über die Nominierung vorbildlich reagiert und vorbehaltlos die Aufhebung der Benutzungspflicht angekündigt. Ferner hat sie zugesagt, Fotos nach erfolgter Abschilderung zuzusenden. Falls diese rechtzeitig vor der Pannenflicken-Wahl eingehen kann Lienen von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Nachtrag II: Mittlerweile ist nicht nur die Abschilderung erfolgt, es wurden auch die mit Gras bewachsenen Randbereiche abgeschält sowie die Oberfläche ausgebessert und abgewalzt. Somit können Radfahrer, die den Weg auch nach der Abschilderung nutzen möchten, diesen nun wesentlich besser befahren. Hierzu können wir nur sagen: Vorbildlich! Die Benutzungspflicht auf dem kurzen asphaltierten Wegstück besteht momentan noch. Zuständig ist hier allerdings nicht die Gemeinde Lienen, sondern der Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. das Straßenverkehrsamt des Kreises. Dort wurde ebenfalls eine Abschilderung in Aussicht gestellt, es bleibt aber abzuwarten, ob und wann diese erfolgt.
Nachtrag III: Etwas später, aber immer noch erfreulich zügig ist der Kreis Steinfurt dem Beispiel der Gemeinde Lienen gefolgt, hat wie angekündigt die Benutzungspflicht auf dem in seine Zuständigkeit fallenden Wegstück entfernt und als Nachweis Fotos zugesandt. Ein herzliches Dankeschön an das Straßenverkehrsamt des Kreises!