
Als ob die lächerliche Breite und die Oberflächenbeschaffenheit nicht schon genug wären. Nein, man führt ihn eng an nicht einsehbaren Grundstückszufahrten vorbei, baut auch noch gefährliche und unübersichtliche Verschwenkungen ein und ignoriert eine weitere Forderung der VwV-StVO, nämlich dass "die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind".