
Das ist es, was von einem gemeinsamen, benutzungspflichtigen Rad- und Fußweg übrig bleibt. Ein nur rund 1,3 m breiter Weg mit schlechtem Belag und Dreck von den angrenzenden Feldern (die Bauern müssen ja wieder zur Straße kommen). Filderstadt verstößt somit auch wieder einmal gegen die Verwaltungsvorschriften zur StVO §2. Der "Mischweg" unterschreitet das Mindestmaß von 2 m erheblich und nicht nur für einen kurzen Abschnitt. Da die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht ohnehin nicht gegeben ist, sind die dort aufgestellten Blauschilder in jeder Hinsicht rechtswidrig und müssen umgehend entfernt werden, damit die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Eine Umbeschilderung des Weges durch "Radfahrer frei" ist möglich. Wer möchte, kann diesen Weg dann weiterhin benutzen.