Um links weiter in die Haarstraße und damit in die Siedlung zu fahren, bedarf es einer erneuten Überquerung der Straße in Kreuzungsbereich, denn leider ist dieser linksseitige Radweg benutzungspflichtig in beide Fahrtrichtung. LKW dürfen hier nicht in die Haarstraße einfahren. Der einzige Verkehr besteht also aus den paar Anwohnern. Was war gleich noch das Brandgefährliche an dieser Fahrbahn? Auf dem Foto ganz schwer zu erkennen ist rechts das Tempo30-Zonen-Schild. Es gibt also für die Straßenverkehrsbehörde keinen Ermessensspielraum mit der Radwegbenutzungspflicht, denn in Tempo30-Zonen darf eine solche nicht angeordnet werden.