
Der benutzungspflichtige Radweg, auf dem man zum Fußgänger degradiert wird (also Fahrrad schieben), ist nicht 2,50 m breit wie vorgeschrieben, nein, nicht mal 2 m . Da ist es natürlich besser, man schiebt das Rad. Aber zwangsweise?
Im weiteren Verlauf kommen zahlreiche Grundstücksausfahrten, ein Supermarkt, Bushaltestellen etc. dazu, was die Risiken gegenüber der Fahrbahn nochmals deutlich erhöht.