
Auch in der Gegenrichtung dasselbe Spiel. Das - vermutlich verdrehte - Blauschild soll vermutlich kennzeichnen, dass der Radweg auf in dieser Fahrtrichtung benutzungspflichtig ist, was aufgrund der "Empfehlung für Radfahrer" naheliegt.
Unsere Meinung: Radfahrer ab auf die Fahrbahn - gemäß §2 StVO. Dieser Weg sollte Fußgängern und (radfahrenden/radschiebenden) Kindern vorbehalten bleiben. Die Zeichen 240 müssen umgehend entfernt werden, zumal eine außerordentliche Gefahrenlage, die eine zwingende Voraussetzung für ein Fahrbahnverbot ist, nicht besteht. Die Ortschaft ist geradezu beschaulich und er Verkehr sehr gering. Viel gefährlicher dagegen ist es auf Radwegen, insbesondere auf linksseitigen.