In der Dr.-Wolff-Straße wurde die durchgezogene Mittelinie beibehalten und trotzdem ein Schutzstreifen angelegt. Radfahrer können so legal nicht - wegen der durchgezogenen Linie - und bei Gegenverkehr ohnehin nicht überholt werden, weil der vorgeschriebene Überholabstand von 1,50m nicht ansatzweise eingehalten werden kann. Es wird aber erfahrungsgemäß doch gemacht.
Wozu dann aber ein Schutzstreifen, der Radfahrer an den Rand drängt und Autofahrer zum illegalen überholen ermuntert?