
Widmen wir uns dem Wegende (oder -anfang) am Ortseingang von Hornbach am neueröffneten Supermarkt. Das blaue Schild hier lag übrigens monatelang am Wegesrand. Wahrscheinlich wurde es von einem der dort regelm. wendenden LKW oder einem Traktor umgenietet; an dieser Stelle mündet nämlich auch ein landwirtschaftliches Grundstück ein.
Jedenfalls ist das Schild dort schlicht überflüssig und kann im Grunde keine Benutzungspflicht bewirken, da der Weg die Straße hinter der aufgeschütteten Böschung deutlich verlässt und zudem die folgende Einmündung abschneidet! Denn würde man sich streng daran halten, dürfte man gar nicht mehr links hinauf Richtung L 700 fahren!