
Wer hofft, dass der Beginn des Weges in Hornbach besser aussähe als der in Mauschbach - der irrt sich. Gerade durch die häufigen (auch Supermarktbedingten) Wendemanöver ist das dort eine einzige Steinwüste. Mit Rennradreifen unbefahrbar; platte Reifen sind so fast schon zu 100 % sicher!
Fazit: Im Grunde bleibt der VG Zweibrücken-Land hier schlicht keine Wahl: Dieser Weg verstößt mehr als eindeutig gegen die baulichen Anforderungen gem. Verwaltungsvorschrift zur StVO als auch den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen; die Benutzungspflicht ist aufzuheben. Unserer Ansicht nach sollte dieser Weg stattdessen mit dem Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" beschildert werden!
Mehr Hintergründe zum Kampf gegen die Benutzungspflicht dieses Schotter-Radwegs findet man hier!