
Hier der Blick aus der Gegenrichtung, rund 100 m weiter. Hier ist ein Wegbenutzungsrecht durch das Verkehrszeichen 1022-10 - "Fahrrad frei" ausgeschildert. Da hier kein Gehwegschild VZ 239 dabeisteht, darf schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, gleichbedeutend mit einem Radweg ohne Benutzungspflicht.
Sehr gut beschrieben wird dies ausgerechnet von einem Schilderhersteller. Nach solchen Informationen kann man bei den Behörden lange suchen.
Hierzu ergeht von uns ein Lob an die Straßenverkehrsbehörde, auf die Benutzungspflicht verzichtet zu haben, was die allermeisten Kommunen nicht schaffen. Denn gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht. Radfahrer erkennen selbst die Gefahren der verschiedenen Wege am ehesten ... und sollten hier sicherheitshalber die Fahrbahn wählen. Warum, sehen wir gleich. Linksseitige Radwege sind ganz besonders gefährlich.