An der Ortsdurchfahrt Heiddorf der B 191 rät die Straßenverkehrsbehörde dem Radverkehr ausdrücklich von der Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges ab. Angesichts des desolaten Zustandes und des erheblichen Untermaßes ist diese Entscheidung nur folgerichtig und daher zu begrüßen.
Allerdings passt die Empfehlung nicht zum dort ebenfalls aufgestellten Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg), welches das Befahren der Fahrbahn untersagt und Radfahrer auf den Bordsteinradweg zwingt. Denn dieser ist ja nicht befahrbar.
Wir fragen uns allerdings, warum die Benutzungspflicht-Schilder im Zweirichtungsverkehr nicht schon längst abgeräumt wurden.
Ein behördlicher Zwang gegenüber Verkehrsteilnehmern, auf erklärtermaßen gefährlichen Wegen zu fahren und dabei Leben und Gesundheit zu riskieren, dürfte zumindest gegen die guten Sitten verstoßen. Dies macht den Benutzungszwang nicht nur rechtswidrig sondern sogar nichtig. Die blauen Lollies wären damit unbeachtlich. Zur Klarstellung raten wir dringend, die VZ 240 zu entfernen und durch das Zeichen 239 (Gehweg) mit Zusatz "Radfahrer frei" zu ersetzen. Radfahrer müssten dann Schrittgeschwindigkeit fahren. Falls das noch zu gefährlich ist, dann besser noch VZ 254 (Verbot für Radverkehr) ausschildern. Dies würde die Behörde auch vor möglichen Haftungsansprüchen bewahren.
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