Reichenbach
Maßstab ist nicht nur der Rennradfahrer, auch für den Alltagsradverkehr
ist so eine Wegweisung untauglich, weil bei Trockenheit nur mühsam und
bei Nässe wird alles vollgesaut. Hier zeigt sich wieder einmal: Traue
keiner Fahrradwegweisung. Wenn sie dich von der Straße weglocken will,
wechsle zurück auf die Fahrbahn und folge der zuverlässigen Wegweisung,
die dort für alle Fahrzeuge angebracht ist.
Fazit: stupide Ignoranz gegenüber dem (Alltags)Radverkehr
Votum: 1 von 5 platten Reifen
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Theley
Da ist eine klare bauliche Trennung zwischen dem Gehweg und dem Radweg
durch den Grünstreifen. Der Radweg ist der breite, asphaltierte Teil
links vom Grünstreifen. Darauf weist ja auch hin, dass am Ende des
Gehwegs die Situation nochmals mit Zeichen 237 verdeutlicht wird. Leider
dürfen auf dem breiten asphaltierten Weg nur Radfahrer fahren. Hat das
jemand den Autofahrern gesagt, die wie auf den Fotos zu sehen illegal
unterwegs sind? Aber der Gehweg sollte dringend mal freigeschnitten
werden.
Fazit: dumme Beschilderungsfehler
Votum: 1 von 5 platten Reifen
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Neuffen
Eigentlich ist Beginn des Schutzstreifens kurz vor dem Kreisverkehr eine
deutliche Warnung. Die Tatsache, dass er vorher nicht markiert wurde,
weist eindeutig darauf hin, dass nun eine abartige Radverkehrsführung
folgen soll. Die Fortsetzung des "Schutzstreifens" ist allerdings ein
Radweg, aber kein benutzungspflichtiger.
Die fehlende Furtmarkierung um den Kreisverkehr, die fehlerhafte
Wegführung um ihn herum, die nicht den Richtlinien (ERA) entspricht, und
die Tatsache, dass man links herumfahren soll, erhöhen die Unfallgefahr
um ein Vielfaches. Wegen dieser in Kauf genommenen Gefährdung ist das
einer meiner Favoriten.
Noch ein Tipp: Nachdem linksseitig ein Gehweg (mit Freigabe für
Radfahrer) weiterführt, kommt eine Umwandlung in einen (reinen) nicht
benutzungspflichtigen Radweg nicht infrage. Glücklicherweise gibt es
auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht und sogar eine
offiziell dafür vorgesehene Markierung, siehe
<http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html>
Fazit: Kein Einzelfall. Leider findet man fast ausschließlich Radwege um
Kreisverkehre, die nicht nach den Richtlinien gebaut wurden. Und das,
obwohl die ERA eindeutig warnt: Entweder genau nach den Richtlinien,
oder die Radfahrer auf die Fahrbahn schicken.
Votum: 3 von 5 platten Reifen
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Bayreuth
Das ist ein Sicherheitsstreifen (Hilfe, um den korrekten Abstand zu den
parkenden Fahrzeugen) einzuhalten. Wenn Radfahrer darauf fahren, sollte
schnellstmöglich eine Schraffur als Sperrfläche angebracht werden, um
den Zustand zu verdeutlichen. Das geht auch mit wenig Aufwand vor einer
Neugestaltung der Straße.
Fazit: Radfahrer, die sich durch Markierungen beeindrucken lassen und
falsch fahren, gibt es überall.
Votum: 2 von 5 platten Reifen
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Landau
Das erste Zeichen 240 ist so alt (vor 1992), dass es offensichtlich nie
überprüft wurde, obwohl diese Prüfung neben den turnusmäßig
durchzuführenden Verkehrsschauen für die Jahre 1997 und 2007
ausdrücklich vorgeschrieben war. Das und die Antwort, man "konnte die
rechtsseitige Benutzungspflicht beibehalten" deutet auf eine starke
Gleichgültigkeit der Stadtverwaltung gegenüber den Anforderungen des
sicheren Radverkehrs hin. Hoffentlich wachen die Verwaltung und der
Bürgermeister von Landau durch die Nominierung für den Pannenflicken aus
ihrem Dornröschenschlaf auf.
Fazit: Wegen der vielen Hindernisse im Weg, der zahlreichen gefährlichen
Einfahrten, der Bushaltestellen mitten auf dem Weg und der gefährdenden
Führung über einen Zebrastreifen sollte der Radweg vollkommen
aufgelassen werden - in beide Richtungen. Daher:
Votum: 3 von 5 platten Reifen
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Kandel
Das ist ein Standardfall einer missbräuchlichen Beschilderung und sollte
eigentlich auf dem Rechtsweg zu beseitigen sein, wenn die zugehörige
Kommune auf stur schaltet.
Fazit: Lehrbeispiel für angehende Juristen
Votum: 1 von 5 platten Reifen
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Pirmasens
Ein schönes Beispiel von behördlicher Desorganisation. Offenbar spricht
die eine Behörde nicht mit der anderen oder das Gartenamt ist nicht
"grün" mit dem Amt, das die Wege ausgewiesen hat.
Fazit: Der vorgesetzte Oberbürgermeister sollte schnellstmöglich seine
Behörden anweisen.
Votum: 2 von 5 platten Reifen
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Annweiler
Neu gebaute Radwege nur wegen vorgeblicher Zuschussregeln
benutzungspflichtig zu beschildern geht gar nicht. Denn damit wird die
eigentlich zuständige Straßenverkehrs-Ordnung und die zugehörigen
Verwaltungsvorschriften außer Acht gelassen. Die Kreisverwaltung zeigt,
dass sie Regeln nur befolgt, wenn sie ihr in den Kram passen.
Und die Verkehrsführung an der Einmündung der K1 ist fast schon als
kriminell (§ 315b StGB) zu bezeichnen. Das weiß die Behörde
offensichtlich auch, sonst hätte sie dort nicht Zeichen 205 für die
Radfahrer aufgestellt, seltsamerweise aber in der ungefährlicheren,
rechtsseitigen Fahrtrichtung. Für die linksseitige Fahrtrichtung fehlt
dort die zwingend vorgeschriebene Furtmarkierung. Oder sollte sie
deswegen fehlen, weil man auf den Radweg linksseitig erst nach der
Einmündung auffahren darf, es aber dort wegen der Verschwenkung in die
Einmündung hinein, auch kaum kann.
Fazit: Dieser Radweg ist an der Einmündung gefährlich, in beiden
Richtungen in großen Teilen schlicht unerreichbar, damit unbenutzbar
(außer für die Anwohner der Straße "Am Flotz") und
weitgehend überflüssig. Weg damit! Weg aber vor allem mit der
ausgeschilderten Benutzungspflicht!
Votum: 4 von 5 platten Reifen (einer extra wegen der behördlichen
Ignoranz gegenüber den Radfahrern)
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Bundesrepublik Deutschland
Der klare Sieger! Die untauglichen Pauschalierungen der Begründung
zur Änderung der StVO stehen nicht nur im Widerspruch zu
Unfalluntersuchungen, sie sind nicht einmal in Extremfällen belegt.
Sie widersprechen selbst den sehr "konservativen" Regeln der ERA, die
erst bei mehr als 4000 Kfz pro Tag auf einer außerörtlichen Straße
Radverkehrsanlagen in der Regel für sinnvoll erachtet. Da hat ein
nicht-radfahrender Autor sich Hirngespinste ausgedacht,
niedergeschrieben und der Bundesrat hat diesen Unsinn in einer Nacht-und-
Nebel-Aktion ohne Information und Beteiligung von Fachverbänden
abgenickt. Traurig auch, dass der ADFC eine solche Entscheidung
bejubelt, anstatt die Vorgehensweise scharf zu kritisieren.
Ein Beispiel, wozu diese Neuregelung führt, werde ich für den nächsten
Pannenflicken einreichen. Es geht darum, dass tausende Radfahrer täglich
zusammen mit bedauernswerten Fußgängern auf einen nicht einmal 2,50
Meter breiten Weg im Gegenverkehr gezwungen werden sollen - Unfälle sind
damit fest eingebaut. Leider war dieser Weg nicht im Vorfeld zu
verhindern - bayerische Sturschädel mit wenig Verstand beteiligt - und
wird derzeit gebaut. Nächstes Jahr ist er bestimmt fertig und ein
würdiger Kandidat.
Votum: 5 von 5 platten Reifen