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Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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«Falsch» fahrende Radfahrer haften bei Unfall

Bremen – Wenn ein Radfahrer den Radweg in der falschen Richtung benutzt, muss er bei einem Unfall meist in voller Höhe haften. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen unter Berufung auf verschiedene Urteile hin.

So erhielt ein neunjähriges Kind vom Landgericht Nürnberg-Fürth vollen Schadensersatz zugesprochen (Az.: 2 S 6548/90). Der Junge hatte einem »Geisterradler« ausweichen wollen und war dabei mit einem Schilderpfosten zusammengestoßen. Der verbotswidrig auf dem linken Radweg fahrende Radler hätte damit rechnen müssen, entgegenkommende Radfahrer zu verunsichern, entschieden die Richter.In einem anderen Fall verurteilte das Oberlandesgericht Celle einen Falschfahrer, da er einen korrekt fahrenden Radler zum Ausweichen gezwungen hatte und dieser auf dem Gehweg zu Fall kam (Az.: 14 U 103/04).

Grundsätzlich sei das Fahren nur auf dem rechten Radweg erlaubt, erklärt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Anderes gelte nur, wenn ein Radweg durch Kennzeichen in beide Richtungen freigegeben ist.

© dpa – Meldung vom 20.02.2006

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