Bremen – Beim Radeln sollte möglichst keine Musik über Ohrstöpsel gehört werden.
Das Telefonieren mit dem Handy über eine Freisprecheinrichtung sei ebenfalls nicht empfehlenswert, sagte Bettina Cibulski vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen.Zwar sei die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Sachen Kopfhörer-Musik beim Fahrrad fahren »ein bisschen schwammig«. Es heißt darin laut Bettina Cibulski nur, jeder Fahrzeugführer sei dafür verantwortlich, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Wenn der MP3- oder CD-Spieler leise genug gestellt wird, sei das der Fall.
»Aber wenn ein Unfall passiert, wird man dann immer zumindest eine Mitschuld kriegen«, sagt die Expertin vom ADFC. Denn der Nachweis, dass die Musik tatsächlich nur leise gelaufen ist und daher die Konzentration nicht gelitten hat, lasse sich im Ernstfall nur sehr schwer erbringen.
Handy-Telefonate während der Fahrt unter Zuhilfenahme einer Freisprecheinrichtung sind dagegen laut StVO erlaubt, wie Bettina Cibulski erläutert. »Ich finde aber trotzdem, dass es deutlich angenehmer ist, zum Telefonieren anzuhalten.«
© dpa – Meldung vom 23.06.2006