Die Initiative Cycleride begrüßt diese Vorgehensweise natürlich ausdrücklich, obwohl es traurig ist, dass hierzu seit 1997, dem Jahr des Inkrafttreten der Radwegnovelle, 14 Jahre vergangen sind, bis sich nun endlich spürbar etwas ändert. "Schuld" daran ist wohl auch hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010, dass die Voraussetzungen zur Ausweisung einer Radwegbenutzungspflicht noch einmal eindrücklich untermauert hat. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht, bald bundesweit umgesetzt wird und auch europaweit Nachahmer findet!
Wichtig für Nicht-Eingeweihte: Radwege bleiben unangetastet, Ängstliche können sie weiterhin benutzen, wobei wir darauf hinweisen, dass dies unter Betrachtung der Unfallzahlen nur mit äußerster Vorsicht geschehen sollte. Gerade an Ausfahrten und in Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen
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